Nachweis Masernschutz
Nachweis über den Masernschutz
Wie bereits angekündigt, müssen wir den Nachweis über Masernschutz (Nachweis über zwei erfolgte Masernimpfungen oder über eine bestehende Immunität) für jede Schülerin und jeden Schüler des MBG überprüfen und dokumentieren. Dies kann u. a. mit dem Impfpass (Original) oder mit einer ärztlichen Bescheinigung (Praxisstempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes) erfolgen.
Die klassenweise Masernschutzüberprüfung ist am MBG bereits erfolgt. Die wenigen Schülerinnen und Schüler, die den Nachweis noch nicht erbracht haben, bitten wir dies an den ersten Präsenz-Schultagen nach den Sommerferien nachzuholen und den Impfpass im Original bzw. eine ärztliche Bescheinigung zur Überprüfung im Sekretariat vorzulegen.
Alle, die neu an unsere Schule kommen (so z. B. die Schülerinnen und Schüler der Einführungsklassen), müssen den Nachweis spätestens am 1. Schultag erbringen.
Genauere Informationen können Sie dem Informationsschreiben für Erziehungsberechtigte zum Masernschutzgesetz entnehmen.