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MINT-Fächer - Zugelassene Hilfsmittel und Abitur

Zugelassene Hilfsmittel und Abitur

Taschenrechner

Prinzipiell ist die Benutzung eines Taschenrechners in Mathematik ab der 8. Jahrgangsstufe erlaubt. Die Schulordnung sieht jedoch vor, dass ein Lehrer für eine Stegreifaufgabe oder Schulaufgabe die Benutzung des Taschenrechners untersagen kann.


Es lohnt sich, den Taschenrechner nur dann zu benutzen, wenn es für den Kopf wirklich zu schwer ist.

Der Taschenrechner wird in der siebten Jahrgangsstufe in Physik angeschafft und eingeführt.

 

Dokument mit mathematischen Formeln

Ab der 10. Klasse ist ein "Dokument mit mathematischen Formeln" im Unterricht und in Prüfungen erlaubt. Auch hier kann die Lehrkraft die Benutzung untersagen.

Das Formeldokument als pdf finden Sie unter diesem Link.

https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/faecher/mathematik/hilfsmittel/formeldokument

 

Abitur

Bekanntlich müssen alle Schülerinnen und Schüler den Teil A ohne Hilfsmittel bearbeiten. Neu im G9 ist, dass der A-Teil neben vier verpflichtenden Aufgaben (zwei zu Analysis und je eine zu Stochastik und Geometrie) auch einen sogenannten Wahlteil enthält. Dabei stehen sechs Aufgaben zur Auswahl (zwei pro Sachgebiet), wovon zwei gelöst werden müssen. Der A-Teil muss nach spätestens 110 Minuten abgegeben werden. Gibt der Prüfling den A-Teil eher ab, darf er sofort die zugelassenen Hilfsmittel für den B-Teil verwenden.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Mathe-Abitur als Kolloquium zu absolvieren oder zu substituieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ISB:

https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/leistungserhebungen/abiturpruefung/mathematik/