Modus 21 am MBG
Schuljahr 2010/11
1. Doppelstundenprinzip (Maßnahme Nr. 3)
2. Jahrgangsstufenversammlungen (Maßnahme Nr. 7)
3. Schülerinnen und Schüler lehren Schülerinnen und Schüler (coopération, Maßnahme 13)
4. Lehrerteams in Jgst. 5 (Maßnahme 27)
5. Module zur Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz (Maßnahme 45)
6. Erstellung einer Referenzmappe für Schülerinnen und Schüler (Schülerportfolio, Maßnahme 47)
7. Im Bereich der Leistungserhebungen:
7.1 Deutsch
Eine Aufsatzschulaufgabe wird ersetzt, und zwar:
in den Jgst. 5 – 7 durch eine Schulaufgabe zu Textverständnis und Grammatik;
in der Jgst. 8 durch eine Schulaufgabe zu Textverständnis und Sicherung literarischer Fachbegriffe: Gattung und Stilmittel (Maßnahme 19)
in den Jgst. 9 durch eine literarische Arbeit: Teamarbeit mit Präsentation;
in der Jgst. 10 durch eine Einzelpräsentation zu lehrplangemäßen literarischen Werken (Maßnahme 18)
7.2 Mathematik
- In den Jahrgangsstufen 5-10 wird in den Schulaufgaben jeweils eine Aufgabe aus dem Grundwissen der vorangegangenen Schulaufgabe gestellt (Maßnahme 24).
- Durchführung gemeinsamer Schulaufgaben in einzelnen Jgst. (Maßnahme 29).
7.3 Französisch
In der jeweils letzten Schulaufgabe des Jahres werden in den Jgst. 6-10 neben dem aktuellen Stoff auch wichtige Inhalte des Jahresstoffes noch einmal abgeprüft (Maßnahme 20).
7.4 Französisch und Englisch
In den Fächern Französisch und Englisch werden in der 10. Klasse die schriftlichen zu den mündlichen Leistungen 3:2 verrechnet (Maßnahme 23).
7.5 Wirtschaft und Recht/ Geographie nach Ansage in den Klassen
In jedem Halbjahr wird ein angesagter Test über einen längeren Zeitabschnitt des aktuellen Stoffs geschrieben. Er zählt in der Notenbilanz doppelt so viel wie eine sonstige mündliche Note oder Stegreifaufgabe (Maßnahme 21).
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