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Stipendien

Stiftung Maximilianeum und Wittelsbacher Jubiläumsstiftung

Schülerinnen und Schüler werden bei entsprechender Eignung und Leistung von der Schule vorgeschlagen und müssen vor der Maximilianeumsprüfung die Hochbegabtenprüfung beim Ministerialbeauftragten bestehen; die Aufnahme ins Maximilianeum muss zusätzlich bewilligt werden.

Weitere Informationen zum Thema Hochbegabung und Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler sind zu finden unter
http://www.stmuk.bayern.de/km/aufgaben/begabtenfoerderung/