Notabene:
1. Obiges gilt für Latein als 1. und 2. Fremdsprache.
2. Die Feststellungsprüfung am Ende der 9.Jahrgangsstufe besteht aus einem
Cicero-Text mit mittlerem Schwierigkeitsgrad, ca. 100 Wörter umfassend,
der von der Schule gestellt wird, ohne Zusatzfragen.
3. Auf die Feststellungsprüfung werden besonders SchülerInnen hingewiesen,
die nach der 9.Jahrgangsstufe Latein ablegen, weil sie entweder in der 10.
Jahrgangsstufe das Fach Italienisch belegen oder für ein Jahr ins Ausland
gehen.
4. Die Feststellungsprüfung kann nur ein Mal abgelegt werden.
5. Für die Feststellungsprüfung darf ein zugelassenes lateinisch-deutsches
Wörterbuch benutzt werden.
6. Die Bemerkung über „Lateinkenntnisse“, „Gesicherte Lateinkenntnisse“
(Kleines Latinum) und „Latinum“ im entsprechenden Schuljahr im Jahres-
zeugnis und ohne Notenangabe im Abiturzeugnis.
7. Die letzterzielte Note im Fach Latein erscheint im Abiturzeugnis unter der Rubrik
„Abgelegte Fächer“, zählt aber nicht bei der Berechnung des Abiturdurchschnitts. |